Geförderte Zusatzvorsorge: betriebliche Altersversorgung und Riester-Rente
Die zweite Schicht der Altersvorsorge bilden private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die durch Zulagen oder die Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug (Riester-Rente) staatlich gefördert werden. Mit ihnen lässt sich die gesetzliche Rente wirkungsvoll ergänzen.
Seit 2002 hat jede:r pflichtversicherte Arbeitnehmer:in einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung – selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine eigene Lösung anbietet.
Eine betriebliche Altersversorgung kann jeder ganz einfach für sich selbst schaffen.
Durch den Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer:innen verlangen, dass Teile ihres Verdienstes in die betriebliche Altersversorgung (z. B. über eine Direktversicherung oder Pensionskasse) eingezahlt werden. So sparen sie kontinuierlich und profitieren zusätzlich von steuerlichen Vorteilen durch eine Entgeltumwandlung.
→ Gleich über die betriebliche Altersversorgung informieren!
Eine weitere Möglichkeit der geförderten Zusatzvorsorge ist die Riester-Rente. Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen können einen Riester-Vertrag abschließen, unter bestimmten Voraussetzungen aber z. B. auch Beamte, Selbstständige, Auszubildende, Minijobber oder Arbeitslose.
Der Staat fördert Riester-Verträge durch Zulagen und ggf. Steuervorteile. Durch Ihre Beiträge sichern Sie sich die Zulagen. Diese werden Ihnen jährlich auf Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben. Sobald Sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen, prüft dieses über die sogenannte Günstigerprüfung, ob Sie zusätzlich von Steuervorteilen profitieren können.