Krankentagegeld-Versicherung: Eine Sorge weniger


Was, wenn aufgrund einer Krankheit plötzlich das Einkommen wegbricht? Eine Krankentagegeldversicherung kann für den Ausfall aufkommen – und im Ernstfall Existenzen retten.

3. November 2023

Mit einer Krankentagegeldversicherung die Existenz schützen

©Pexels, Karolina Grabowska

Eine lange Krankheit oder ein schwerwiegender Unfall – weshalb man für lange Zeit krankgeschrieben ist, kann verschiedene Gründe haben. Fällt man jedoch länger aus, macht sich das auch beim Einkommen – teils stark – bemerkbar. Denn der Arbeitgeber ist nur sechs Wochen lang verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Danach erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse.

©Unsplash, Rex Pickar

Der Knackpunkt: Reicht das Krankengeld aus?

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt weniger als 80 Prozent des Nettoeinkommens. So werden aus 2.000 Euro schnell weniger als 1.600 Euro. Die Frage ist dann: Reicht diese Einkommenshöhe aus?

Eine Krankentagegeldversicherung leistet im Falle des Krankengeldbezugs finanzielle Unterstützung und stockt idealerweise das Nettoeinkommen so auf, dass keine finanziellen Einbußen zu erwarten sind. Das ist gerade bei hohen Fixkosten wichtig, wenn zum Beispiel eine Kreditratenzahlung beglichen oder eine Miete bezahlt werden muss.

 

 

Der Tarif S-Krankentagegeld richtet sich an gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gleicht den Verdienstausfall unkompliziert aus. Die Versicherung zahlt bereits ab dem 43. Krankheitstag – und das mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung sowie ohne zeitliches Limit.

Die Tarife KTG-G und KTG-S kommen sowohl für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und freiberuflich Arbeitende infrage. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit wird für jeden Krankheitstag ein Tagegeld ausgezahlt. Dabei gilt kein zeitliches Limit. Im Tarif KTG-S wird bei einer Wiedereingliederung darüber hinaus weiterhin die Hälfte des vereinbarten Tagesgeldes gezahlt.

Nach einer Frist von 78 Wochen muss darüber entschieden werden, ob eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit vorliegt. Das Krankengeld endet zu diesem Zeitpunkt.

©Marcus Windus

Mein Tipp:

Auch für Selbstständige kann eine lange Krankheit existenzbedrohend sein, wenn plötzlich das Einkommen wegbricht. Eine Lohnfortzahlung wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt es hier nicht und muss immer zusätzlich versichert werden.

Nehmen Sie Ihre Gesundheit nicht als selbstverständlich wahr und sorgen Sie unbedingt vor!

Ihre Kathrin Kiesler

Mehr zur Kundenberaterin erfahren

Die Krankentagegeldversicherung gibt es in verschiedenen Tarifen –
immer Ihren Bedürfnissen entsprechend.

Die Krankentagegeldversicherung kann auch als Versicherungspaket S-Einkommens-Schutz abgeschlossen werden. Dieses beinhaltet außerdem eine private Pflegezusatz-Versicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung. Für eine sorglose Zukunft!

Bei offenen Fragen informieren Sie sich gerne hier weiter.

Oder: Sie vereinbaren einen Termin mit uns!

Zurück zur
Übersicht