Ein Mann hebt einen lächelnden kleinen Jungen in die Luft, während eine Frau in der Nähe ein Baby im Arm hält. Sie befinden sich vor einem modernen Haus, umgeben von Grünflächen und Bäumen, und genießen gemeinsam als Familie einen sonnigen Tag.

Von Generation zu Generation

Alles geregelt: Vollmachten, Testament und Nachlass rechtzeitig ordnen

Über Vollmachten, Testamente und den eigenen Nachlass spricht niemand gern. Dabei ist rechtzeitige Vorsorge vor allem eines: Fürsorge für die Menschen, die uns nahestehen, und letztlich auch für uns selbst. Ein Überblick über das, was sich regeln lässt – und wer im Oldenburger Land dabei hilft.

Was wäre, wenn Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall längere Zeit ausfielen? Wer überweist dann die Miete, kündigt Verträge, spricht mit der Versicherung? Viele glauben: Das übernimmt automatisch die Partnerin, der Partner oder die Familie. Für die Finanzen gilt das nicht. Ohne Vollmacht darf niemand über Ihre Konten verfügen, nicht einmal in der Ehe. Im Zweifel ordnet das Gericht eine rechtliche Betreuung an. Die übernimmt dann womöglich ein fremder Mensch – dort, wo eigentlich Vertrauen gefragt wäre.

Die gute Nachricht: All das lässt sich vermeiden. Mit wenigen, klar formulierten Dokumenten behalten Sie selbst in der Hand, wer für Sie handelt, wer entscheidet – und was einmal mit Ihrem Vermögen geschieht.

Vollmachten: Wer handelt, wenn Sie es nicht können?

Die Kontovollmacht ist der einfachste Baustein. Sie erlaubt einer Vertrauensperson, ohne Wartezeit auf einzelne Konten zuzugreifen – auch im Todesfall, bevor das Testament eröffnet ist. So bleiben Miete und Rechnungen bezahlt, wenn es darauf ankommt.

Die Vorsorgevollmacht geht weiter: Mit ihr setzen Sie eine Vertrauensperson ein, die Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten wahrnimmt – von Verträgen und Behördengängen bis zu Fragen der Pflege oder des Wohnens im Alter. Ein Gericht muss dann keine Betreuung anordnen. Sinnvoll ist auch eine Vorsorgevollmacht, die direkt beim Kreditinstitut abgeschlossen wird: Sie gilt nur für die Finanzen, macht das Handeln dort aber noch einmal deutlich unkomplizierter. Wer eine einzige Person mit allen Aufgaben betrauen möchte, kann das über eine Generalvollmacht tun.

Daneben gibt es Verfügungen für konkrete Situationen: Mit der Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Behandlungen Sie wünschen – und welche nicht –, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Die Betreuungsverfügung schließlich ist das Sicherheitsnetz für den Fall, dass es doch zu einer gerichtlichen Betreuung kommt – etwa weil keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder sie nicht alle Bereiche abdeckt. Dann bestellt das Gericht eine Person, die in den betroffenen Bereichen für Sie entscheidet. Mit der Verfügung bestimmen Sie selbst, wer diese Aufgabe übernehmen soll. Und Eltern minderjähriger Kinder können in einer Sorgerechtsverfügung festhalten, wer nach ihrem Tod als Vormund eingesetzt werden soll – und wer auf keinen Fall.

Erben und Vererben: Weitergeben nach eigenem Willen

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sie entspricht nicht immer dem, was man sich wünscht – Eheleute erben zum Beispiel keineswegs automatisch alles voneinander: Wer überlebt, teilt sich den Nachlass mit Kindern oder anderen Verwandten. Und unverheiratete Paare gehen ohne Testament sogar ganz leer aus – sie kommen in der gesetzlichen Erbfolge schlicht nicht vor. Nicht selten entstehen daraus Erbengemeinschaften, in denen sich Menschen einigen müssen, die das nie geplant hatten.

Ein Testament schafft Klarheit: Sie bestimmen selbst, wer erben soll, setzen Quoten fest, treffen Teilungsanordnungen oder ordnen Auflagen an. Dabei lohnt der genaue Blick auf die Situation der Hinterbliebenen – ein Kind in der Ausbildung hat andere Bedürfnisse als eines, das längst auf eigenen Beinen steht. Wer sicherstellen möchte, dass alles im eigenen Sinne umgesetzt wird, kann eine Testamentsvollstreckerin oder einen Testamentsvollstrecker benennen. Das entlastet die Erbinnen und Erben von vielen Formalitäten.

„WER RECHTZEITIG VORSORGT, KANN
GELASSEN BLEIBEN – WEIL DIE EIGENEN
WÜNSCHE FESTGEHALTEN SIND.“

Florian Heft, Direktor Private Banking

Schenken zu Lebenszeiten: Zeit ist hier wirklich Geld

Vererben ist nicht der einzige Weg, Vermögen weiterzugeben. Wer schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen möchte, kann Schenkungen nutzen – und dabei Steuern sparen: Alle zehn Jahre lassen sich Vermögenswerte im Rahmen der Freibeträge steuerfrei übertragen. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner liegt der Freibetrag nach derzeitiger Rechtslage bei 500.000 Euro, für jedes Kind bei 400.000 Euro. Je früher die Planung beginnt, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt. Beliebt sind Schenkungen mit Absicherungscharakter – etwa die Wohnung nach dem Studium oder Kapital für die Altersvorsorge.

Wer über die Familie hinaus gemeinnützig wirken möchte – zum Beispiel für Naturschutz, Jugendarbeit, soziale Themen oder die Kultur –, kann über die Regionale Stiftung der LzO Sinn stiften und Gutes tun. Als Stifterin oder Stifter fördern Sie Ihr Anliegen dauerhaft.

Unternehmen übergeben: Früher anfangen, als man denkt

Auch für Unternehmerinnen und Unternehmer im Oldenburger Land ist das Thema drängender, als viele denken: Eine Firmenübergabe dauert meist länger als geplant – rund fünf Jahre sollte man einrechnen. Für den Prozess entsteht gemeinsam mit der rechtlichen und steuerlichen Begleitung ein abgestimmter Fahrplan, eng verzahnt mit der Firmenkundenberatung. Je früher die Nachfolge angegangen wird, desto besser für die Zukunftsfähigkeit des Betriebs.

Die Wege sind unterschiedlich. Der Betrieb kann in der Familie bleiben, an langjährige Angestellte oder gründende Personen verkauft, als Übergangslösung verpachtet oder in eine Stiftung eingebracht werden. Wichtig ist in jedem Fall, die Nachfolge schriftlich zu regeln: Sollen die Kinder das Unternehmen weiterführen, gehört das in ein Testament oder einen Erbvertrag, sonst greift auch hier die gesetzliche Erbfolge. Welcher Weg zum eigenen Betrieb passt und welche Phasen eine Übergabe durchläuft, erklärt die LzO ausführlich auf ihrer Seite zur Unternehmensnachfolge.

Was wäre, wenn? Wer vorgesorgt hat, kann dieser Frage gelassen begegnen. Dann ist wirklich alles geregelt.

Gemeinsam sortieren: So unterstützt die LzO

Niemand muss diese Fragen allein beantworten. Mit dem Generationenmanagement unterstützt die LzO ihre Kundinnen und Kunden dabei, die eigene Situation systematisch zu ordnen: Was ist schon geregelt, wo bestehen Lücken, welche Ziele sind wichtig – etwa die Partnerin oder den Partner dauerhaft abgesichert zu wissen oder das Erbe nach den eigenen Vorstellungen aufzuteilen? Am Ende steht ein persönliches Konzept: eine Übersicht der offenen Punkte – und der nächsten sinnvollen Schritte.

Wichtig zu wissen: Rechtliche und steuerliche Beratung leisten Banken nicht. Diese Fragen sind mit Steuer-, Anwalts- und Notarkanzleien zu klären. „Wer rechtzeitig vorsorgt, kann gelassen bleiben – weil die eigenen Wünsche festgehalten sind. So können die Vertrauten im Ernstfall handeln“, sagt Florian Heft.

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