Eigentlich sind die Nachrichten weiterhin gut. So machten die erneuerbaren Energien in der ersten Jahreshälfte 2023 erstmals über die Hälfte des deutschen Strommixes aus. Dennoch war die Stimmung in der Bevölkerung gedämpft – nicht zuletzt, weil manche energiepolitische Weichenstellung schwierig nachzuvollziehen war. Vor allem das „Gebäudeenergiegesetz“ sorgte für viel Unruhe, bevor es deutlich verändert werden musste. Die Folge: Erst explodierte die Nachfrage nach Wärmepumpen, anschließend brach sie zusammen.
Beide Extreme waren nicht angebracht: „Die Wärmepumpe wird ein wichtiger Teil der künftigen Energieversorgung sein“, weiß Markus Meckelnborg, Produktexperte bei der LzO. „Sie ist aber nur dann sinnvoll und effektiv, wenn das betreffende Gebäude ausreichend gedämmt ist.“ Das Beispiel zeigt, dass Energieeffizienz differenziert betrachtet werden muss.
„Die Wärmepumpe kann ein wichtiger Teil der künftigen Energieversorgung sein – aber nur, wenn das Gebäude ausreichend gedämmt ist.“
Markus Meckelnborg, Produktexperte bei der LzO
Maßarbeit statt Massenware
Wer derzeit plant, seine Heizung auszutauschen, eine energetische Sanierung durchzuführen oder eine Photovoltaik-Anlage zu installieren, liegt damit weiterhin richtig. Langfristig lassen sich nach wie vor erhebliche Einsparpotenziale realisieren, zumal die Preisentwicklung bei fossilen Energieträgern wie Öl und Gas nicht seriös vorhergesagt werden kann. Hinzu kommt das gute Gefühl, einen Beitrag gegen den Klimawandel geleistet zu haben. Doch: Wie geht man vor?
„Noch vor dem Beginn einer Maßnahme empfehlen wir eine Energieeffizienzberatung“, betont Meckelnborg. Im Zuge dessen können Möglichkeiten und Potenziale festgestellt werden – auch vor dem Hintergrund der vielen Veränderungen in jüngerer Vergangenheit. So ist der Einbau einer neuen Gasheizung in einer Kommune nicht mehr möglich, sobald sie die gesetzlich geforderte Wärmeplanung verabschiedet hat. Dabei gibt es Unterschiede: Während eine Großstadt wie Oldenburg sie bis Juni 2026 vorlegen muss, haben kleinere Gemeinden wie Wardenburg oder Wiefelstede dafür zwei Jahre länger Zeit.