Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Was bedeutet eigentlich „berufsunfähig“ genau? Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Man kann also berufsunfähig, aber dennoch weiterhin erwerbsfähig sein, sofern man eine neue Erwerbstätigkeit findet, bei der die körperlichen Beeinträchtigungen keine Rolle spielen.
Diese Situation ist in der Regel nicht einfach. Wer seinen bisherigen Beruf aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben kann, steht oft nicht nur vor einer ungewissen Zukunft, sondern auch vor großen Veränderungen und finanziellen Herausforderungen, z. B. durch Umschulungsmaßnahmen, Gehaltseinbußen oder auch Arbeitslosigkeit.
Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte deshalb eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Sie kann im Schadensfall durch die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente Gehaltseinbußen ausgleichen und einen Verlust des gewohnten Lebensstandards verhindern. Sie springt ein, wenn Betroffene aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent langfristig nicht mehr ausüben können.
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