Berufsunfähigkeit: Wenn die Arbeit plötzlich endet


Krankheiten oder Unfälle können jeden von uns aus der Bahn werfen – manchmal auch dauerhaft. Wenn gesundheitliche Gründe es uns unmöglich machen, unseren Beruf weiter auszuüben, ist unser Lebensstandard gefährdet. Die drohenden finanziellen Engpässe sollten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden – denn der Staat bietet mit seiner gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nur wenig Schutz.

4. Oktober 2023

LzO-Versicherungen_Beruf_und_Freizeit

©LzO
©Marcus Aurelius, Pexels

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente:
Staatlicher Einkommensschutz bei Verlust der Arbeitskraft

Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass der Staat beim Verlust der Arbeitskraft zahlt. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung existiert zwar noch, aber nur für die allerwenigsten Erwerbstätigen. Schon seit dem Jahr 2001 greift diese Versicherung lediglich bei denjenigen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, und wird endgültig eingestellt, sobald sie das Rentenalter erreichen. Für alle, die jünger sind, springt seitdem nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein, wenn also weder dem eigenen Beruf noch irgendeiner anderen entgeltpflichtigen Beschäftigung dauerhaft nachgegangen werden kann.

Denn es gibt einen wichtigen Unterschied: Berufsunfähig ist nicht gleich erwerbsunfähig.

Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – ganz gleich, in welchem Beruf. Wer täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert. Personen, die „nur“ als berufsunfähig eingestuft werden, sind gesundheitlich in der Lage, in einem anderen Beruf weiterzuarbeiten und erhalten keinerlei staatliche Leistungen. Wer also die finanziellen Risiken, die eine Berufsunfähigkeit mit sich bringt, ausschließen möchte, muss sich privat schützen – durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Was bedeutet eigentlich „berufsunfähig“ genau? Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Man kann also berufsunfähig, aber dennoch weiterhin erwerbsfähig sein, sofern man eine neue Erwerbstätigkeit findet, bei der die körperlichen Beeinträchtigungen keine Rolle spielen.

Diese Situation ist in der Regel nicht einfach. Wer seinen bisherigen Beruf aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben kann, steht oft nicht nur vor einer ungewissen Zukunft, sondern auch vor großen Veränderungen und finanziellen Herausforderungen, z. B. durch Umschulungsmaßnahmen, Gehaltseinbußen oder auch Arbeitslosigkeit.

Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte deshalb eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Sie kann im Schadensfall durch die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente Gehaltseinbußen ausgleichen und einen Verlust des gewohnten Lebensstandards verhindern. Sie springt ein, wenn Betroffene aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent langfristig nicht mehr ausüben können.

Über die private Berufsunfähigkeitsversicherung informieren

©Marcus Windus

Meine Tipps:

Je früher und gesünder man eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit abschließt, desto günstiger ist sie. Sogar für Schüler:innen, Auszubildende und Studierende kann sie sinnvoll sein.

Über den S-Einkommens-Schutz lässt sich übrigens auch die Existenz bzw. der Lebensstandard absichern, etwa mit einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalleistung. Einfach bei uns zu „Existenzschutz“ nachfragen!

Ihre Kathrin Kiesler

Mehr zur Kundenberaterin erfahren

Versicherungspaket für den privaten Einkommensschutz

Nicht nur die Berufsunfähigkeit kann das Einkommen gefährden. Das Leben hält weitere Situationen bereit, gegen die man sich und seine Einkünfte effektiv schützen sollte. Viele mögliche Risiken lassen sich mit einem individuellen Versicherungspaket wie dem S-Einkommens-Schutz ausschließen. Gemeinsam mit der Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich individuelle und flexible Pakete schnüren.

Diese vier Säulen des S-Einkommens-Schutzes helfen, den Lebensstandard – auch der Angehörigen – im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall zu sichern:

©Anastasia Shuraeva, Pexels
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie schützt beim Verlust der Arbeitskraft. In Form einer günstigen Existenzschutz-Variante oder in der Premium-Version ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit mit attraktiven Zusatzleistungen.

  • Krankentagegeldversicherung

Werden Arbeitnehmer:innen krank, erhalten sie nach sechs Wochen nur noch einen Teil ihres Nettoeinkommens als Krankengeld. Eine Krankentagegeldversicherung gleicht die Einkommensverluste in dieser Zeit aus.

  • Pflegeversicherung

Ein Pflegefall kann das Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Mit der privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich das Vermögen der bzw. des Versicherten und der Angehörigen gegen die finanziellen Folgen im Fall einer Pflegebedürftigkeit schützen.

  • Risikolebensversicherung

Wovon leben Hinterbliebene, wenn der Hauptverdienerin bzw. dem Hauptverdiener etwas passiert? Und was, wenn ein Kredit die Haushaltskasse zusätzlich belastet? Mit einer Risikolebensversicherung haben die Angehörigen finanzielle Sicherheit.

Mehr zum S-Einkommens-Schutz erfahren

©LzO

Weil Ihr Schutz keine Lücken haben sollte

Selbst wenn wir uns rundum gesund fühlen – eines ist sicher: Wir sind nicht unverwundbar. Um in allen Lebenslagen gut abgesichert zu sein, sollten wir unseren Schutz auf eventuelle Lücken hin prüfen. Diese Möglichkeit bietet die LzO-Versicherungswelt.

Mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen und -paketen.

Gleich in der LzO-Versicherungswelt ausprobieren!

Zurück zur
Übersicht